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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen des
REFA-Landesverbandes Thüringen e.V. ( AGB ) , Stand 2011

1.
Die Weiterbildungsmaßnahme des REFA-Landesverbandes Thüringen (im Folgenden REFA) steht jedem Bildungswilligen offen. Soweit für einzelne Lehrgänge Zugangsvoraussetzungen festgelegt sind, wurden diese nach fachlichen Gesichtspunkten getroffen.

2.
Anmeldungen können schriftlich oder mündlich erfolgen. Mündliche Anmeldungen müssen vom Teilnehmer schriftlich bestätigt werden.

3.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Da bei einigen Lehrgängen die Teilnehmerzahl begrenzt ist, liegt eine frühzeitige Anmeldung im Interesse der Teilnehmer.

4.
Abmeldung / Storno:
Je nachdem wann Sie sich von einem gebuchten Seminar abmelden, zahlen Sie:
- nichts, bei mehr als 21 Tagen vor Seminarbeginn
- 50 % des Seminarpreises, zwischen 8 und 21 Tagen vor Seminarbeginn
- den vollen Seminarpreis bis zu 7 Tagen vor Seminarbeginn.
Bricht ein Teilnehmer einen Lehrgang aus nachweislich wichtigen persönlichen oder betrieblichen Gründen ab, so werden ihm die noch fehlenden Unterrichtsstunden zur Fortsetzung der Ausbildung in einem späteren, gleichen Lehrgang gutgeschrieben. Bricht ein Teilnehmer aus anderen Gründen einen Lehrgang vorzeitig ab, ohne die Ausbildung fortzusetzen, so wird trotzdem die gesamte Gebühr fällig.

5.
Der REFA behält sich vor, ausgeschriebene Lehrgänge bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen dringenden Gründen abzusagen. Er ist dann verpflichtet, die Teilnehmergebühr ohne Abzug zurückzuerstatten. Ein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers ist ausgeschlossen.

6.
Die Lehrgangsgebühren sind umsatzsteuerfrei gemäß § 4, Ziffer 21 a UStG 1980. Bücher und einige andere Lehrgangsmaterialien sind umsatzsteuerpflichtig. Die dafür anfallende Mehrwertsteuer ist in den angegebenen Gebühren enthalten.

7.
Der Rechnungsbetrag ist jeweils nach Erhalt der Rechnung sofort in voller Höhe ohne Skontoabzug unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer zu zahlen. REFA ist berechtigt, Zeugnisse bzw. Urkunden erst nach vollständiger Bezahlung auszugeben.

8.
Bei Zahlungsverzug kann der Teilnehmer vom weiteren Lehrgangsbesuch ausgeschlossen werden. Schadensersatzforderungen des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

9.
Es gelten nur die im jeweils gültigen Veranstaltungsprogramm ausgedruckten Gebühren für die Lehrgangsabschnitte, die im gleichen Jahr besucht werden.

10.
Ratenzahlung ist auf Antrag möglich.

11.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahme- und Zahlungsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Sinne mangelhafte Bestimmungen durch solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher oder juristischer Sinn dem der mangelhaften Bestimmungen möglichst nahe kommt.

 

Änderungen von Lehrgangsinhalten und Lehrgangsunterlagen behalten wir uns vor.

         

Stand: 2011