AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen des
REFA-Landesverbandes Thüringen e.V. ( AGB ) , Stand 2002
1. Die Weiterbildungsmaßnahmen des REFA-Landesverbandes Thüringen (im folgenden REFA) stehen jedem Bildungswilligen offen. Soweit für einzelne Lehrgänge Zugangsvoraussetzungen festgelegt sind, wurden diese nach fachlichen Gesichtspunkten getroffen.
2. Anmeldungen können schriftlich (per Post, E-Mail, Fax, Internet) oder mündlich erfolgen. Mündliche Anmeldungen müssen vom Teilnehmer schriftlich bestätigt werden.
3. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Da bei einigen Lehrgängen die Teilnehmerzahl begrenzt ist, liegt eine frühzeitige Anmeldung im Interesse der Teilnehmer.
4. Wird eine Anmeldung nicht bis eine Woche vor Lehrgangsbeginn zurückgezogen, ist ein Betrag in Höhe von 30% der Gebühren sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen. Bei Teilnehmern, die beim Lehrgang nicht anwesend sind und sich vor Lehrgangsbeginn nicht abgemeldet haben, stellt REFA einen Betrag in Höhe von 50% der Gebühren in Rechnung, welcher sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen ist. Der Teilnehmer ist berechtigt, den Nachweis dafür zu führen, daß dem REFA ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Bricht ein Teilnehmer einen Lehrgang aus nachweislich wichtigen persönlichen oder betrieblichen Gründen ab, so werden ihm die noch fehlenden Unterrichtsstunden zur Fortsetzung der Ausbildung in einem späteren, gleichen Lehrgang gutgeschrieben. Bricht ein Teilnehmer aus anderen Gründen einen Lehrgang vorzeitig ab, ohne die Ausbildung fortzusetzen, so wird trotzdem die gesamte Gebühr fällig.
5. Der REFA behält sich vor, ausgeschriebene Lehrgänge bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen dringenden Gründen abzusagen. Er ist dann verpflichtet, die Teilnehmergebühr ohne Abzug zurückzuerstatten. Ein Schadenersatzanspruch des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
6. Die Lehrgangsgebühren sind umsatzsteuerfrei gemäß § 4, Ziffer 21 a UStG 1980. Bücher und einige andere Lehrgangsmaterialien sind umsatzsteuerpflichtig. Die dafür anfallende Mehrwertsteuer ist in den angegebenen Gebühren enthalten.
7. Der Rechnungsbetrag ist jeweils nach Erhalt der Rechnung sofort in voller Höhe ohne Skontoabzug unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer zu zahlen. REFA ist berechtigt, Zeugnisse bzw. Urkunden erst nach vollständiger Bezahlung auszugeben.
8. Bei Zahlungsverzug kann der Teilnehmer vom weiteren Lehrgangsbesuch ausgeschlossen werden. Schadenersatzforderungen des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
9. Es gelten nur die im jeweils gültigen Veranstaltungsprogramm ausgedruckten Gebühren für die Lehrgangsabschnitte, die im gleichen Jahr besucht werden.
10. Ratenzahlung ist auf Antrag möglich.
11. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahme- und Zahlungsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Sinne mangelhafte Bestimmungen durch solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher oder juristischer Sinn dem der mangelhaften Bestimmungen möglichst nahekommt.
Änderungen von Lehrgangsinhalten und Lehrgangsunterlagen behalten wir uns vor.
Stand: 2002
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